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Datenschutz
Wir sorgen dafür, dass Ihre personenbezogenen Daten geschützt sind und ordnungsgemäß von Avaya verarbeitet und verwendet werden.
Globale Datenschutzrichtlinie
Was ist ein Datenschutzgesetz?
Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Avaya
Wie ist Avaya weltweit von Datenschutzgesetzen betroffen?
Wie agiert Avaya?
Verbindliche interne Datenschutzvorschriften von Avaya: Richtlinie für Verantwortliche
Verbindliche interne Datenschutzvorschriften von Avaya: Richtlinie für Auftragsverarbeiter
Aktualisierung der Richtlinie
Weitere Informationen
Diese globale Datenschutzrichtlinie („Richtlinie“) von Avaya[1] definiert den Ansatz von Avaya bei der „Verarbeitung“[2] „personenbezogener Daten“[3]. Sie ersetzt keine spezifischen Datenschutzanforderungen, die für eine Geschäftseinheit oder Funktion gelten könnten. Wenn lokale Gesetze und Vorschriften weitere Einschränkungen bei der Erhebung, Verwendung und Offenlegung personenbezogener Daten erfordern, die die Anforderungen der Richtlinie übersteigen, haben diese Gesetze und Vorschriften Vorrang.
Diese Richtlinie beschreibt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, damit Avaya die Datenschutzstandards sowie Datenschutzgesetze und -vorschriften einhalten kann. Die Anweisungen und/oder Leitlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Mitarbeiter und Vertragsnehmer von Avaya in internen Richtlinien.
Datenschutzgesetze geben Personen bestimmte Rechte in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Falls Unternehmen die Datenschutzgesetze nicht einhalten, können nationale Aufsichtsbehörden und Gerichte Sanktionen und Strafen gegen sie aussprechen. Wenn Avaya personenbezogene Daten verarbeitet, unterliegen diese Verarbeitung und die personenbezogenen Daten dem Datenschutzgesetz.
Wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten für seine eigenen Zwecke verarbeitet, wird das Unternehmen als „Verantwortlicher“ für diese Informationen erachtet und ist daher in erster Linie dafür verantwortlich, die rechtlichen Anforderungen der Datenschutzgesetze zu erfüllen.
Wenn ein Unternehmen allerdings personenbezogene Daten für eine Drittpartei verarbeitet (z. B. gehosteter Content für einen Kunden von Avaya), wird dieses Unternehmen als „Auftragsverarbeiter“ dieser Informationen angesehen. In diesem Fall ist der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten (d. h. Avayas Kunde) in erster Linie dafür verantwortlich, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Diese Richtlinie zusammen mit den Richtlinien für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in den verbindlichen internen Datenschutzvorschriften (genehmigt von den europäischen Datenschutzbehörden), beschreiben die allgemeinen Praktiken der Handhabung personenbezogener Daten bei Avaya.
Avaya verpflichtet sich stets dazu, Transparenz über alle Aktivitäten zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen und alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften zu befolgen. Aufgrund der großen Auswahl an Produkten und Diensten geschieht dies durch verschiedene Datenschutzerklärungen/Faktenblätter zum Datenschutz. Je nach seiner Rolle (als Verantwortlicher vs. Auftragsverarbeiter) verfolgt Avaya einen mehrschichtigen Ansatz, um seine Kunden und/oder betroffene Personen, je nach Sachlage, gründlich über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten zu informieren. Wenn Avaya Verantwortlicher ist, erfüllt es seine Transparenzverpflichtungen (z. B. die Arten personenbezogener Daten, die Avaya erhebt und aufbewahrt; wie Avaya personenbezogene Daten erhebt und aufbewahrt; die Zwecke, zu denen Avaya personenbezogene Daten erhebt, aufbewahrt, verwendet und offenlegt usw.) über die anwendbaren Ad-hoc-Datenschutzerklärungen; wenn Avaya Auftragsverarbeiter ist, stellt es seinen Kunden (den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen) Informationen zur Verfügung, damit diese ihren Transparenzverpflichtungen nachkommen können.
Sofern nicht anderweitig vereinbart oder in einer spezifischeren Datenschutzerklärung bzw. einem spezifischeren Faktenblatt zum Datenschutz dargelegt, überträgt Avaya im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit personenbezogene Daten ins Ausland, um seine internationalen Ressourcen, einschließlich verbundener Unternehmen und vertrauenswürdiger Dritter, zum Zwecke der Bereitstellung angeforderter Lösungen oder zur anderweitigen Abwicklung seiner Geschäfte zu nutzen. Dies bedeutet, dass personenbezogene Daten, die Avaya in der Rolle eines für die Datenverarbeitung Verantwortlichen oder in der Rolle eines Auftragsverarbeiters zur Verfügung gestellt werden, international übertragen werden. Dazu gehören verschiedene Arten von personenbezogenen Daten:
Letzteres ergibt sich hauptsächlich aus vertraglichen Vereinbarungen mit Avayas Kunden und insbesondere deren individueller Nutzung der von Avaya bereitgestellten Lösungen (und Input dazu). Zu den Arten solcher personenbezogenen Daten gehören in der Regel Name, Kontaktinformationen (Firma, Titel/Position, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, physische Adresse), Verbindungsdaten, Standortdaten, Video/Anruf(aufzeichnungs)-Daten und davon abgeleitete Metadaten usw. Weitere Informationen zum Datenschutz innerhalb der jeweiligen Avaya-Lösungen finden Sie in Angebots-/Dienstbeschreibungen, Datenschutzerklärungen/Datenschutz-Faktenblättern zu Produkten oder auf der Seite Datenschutz innerhalb unserer Produkte.
Viele Länder oder Regionen verfügen über Gesetze, die die internationale Übertragung von personenbezogenen Daten regeln. Beispielsweise verbietet das europäische Datenschutzgesetz die Übertragung personenbezogener Daten in Länder außerhalb Europas[4], die keinen adäquaten Datenschutz bieten, es sein denn, die übertragende Partei implementiert einen der vertraglichen oder rechtlichen Mechanismen, die das Gesetz vorgibt. Der Schutz personenbezogener Daten und die diesbezüglichen Rechte in einigen der Länder, in denen Avaya aktiv ist, werden von den europäischen Aufsichtsbehörden nicht als adäquat angesehen.
Avaya muss angemessene Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass das Unternehmen personenbezogene Daten international auf sichere und legale Weise verarbeitet. Avaya hat Prozesse und Kontrollen implementiert, um diese Anforderungen einhalten zu können. Avaya hat die Genehmigung der europäischen Datenschutzbehörden eingeholt und seine globalen Richtlinien für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in den verbindlichen internen Datenschutzvorschriften verabschiedet, welche ein Rahmenwerk zur Erfüllung von datenschutzrechtlichen Anforderungen bilden (diese Richtlinien, einschließlich ihrer jeweiligen Anhänge, z. B. „Rechtsverfahren für betroffene Personen“, „Beschwerdebearbeitung“, „Kooperationsverfahren“, „Verfahren des Datenzugriffs durch die Strafverfolgungsbehörden“ usw., werden durch Bezugnahme hierin aufgenommen und bilden einen integralen Bestandteil dieser Richtlinie). Dieser Rahmen gilt für jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch Avaya weltweit.
Die in den verbindlichen internen Datenschutzvorschriften von Avaya: Richtlinie für Verantwortliche beschriebenen Standards gelten für alle „Gesellschaften der Unternehmensgruppe Avaya“[1], wenn sie personenbezogene Daten für die geschäftlichen Aktivitäten, Personalverwaltung und das Lieferkettenmanagement verarbeiten. Unten finden Sie eine Übersicht über die grundlegenden Datenschutzprinzipien und praktischen Verpflichtungen, die Avaya einhalten muss, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten als Verantwortlicher verarbeitet. Sie sind in der oben genannten Richtlinie ausführlich beschrieben.
Prinzip 1 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Prinzip 2 – Fairness und Transparenz
Prinzip 3 – Zweckbindung
Prinzip 4 – Datenminimierung und -richtigkeit
Prinzip 5 – Beschränkung der Speicherung personenbezogener Daten
Prinzip 6 – Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit
Prinzip 7 – Rechte von betroffenen Personen
Prinzip 8 – Sicherstellung eines angemessenen Schutzes bei grenzübergreifenden Übertragungen
Prinzip 9 – Sichere Verwendung sensibler personenbezogener Daten
Prinzip 10 – Legitimierung von Direktwerbung
Prinzip 11 – Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
Prinzip 12 – Verantwortlichkeit
Verpflichtung 1 – Mitarbeiter und Support
Verpflichtung 2 – Schulung zum Datenschutz
Verpflichtung 3 – Prüfung
Verpflichtung 4 – Beschwerdebearbeitung
Verpflichtung 5 – Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden
Verpflichtung 6 – Maßnahmen in Fällen, in denen die nationale Gesetzgebung die Einhaltung der verbindlichen internen Datenschutzvorschriften von Avaya: Richtlinie für Verantwortliche verhindert
Verpflichtung 7 – Anträge der Regierung auf Offenlegung personenbezogener Daten
Die in den verbindlichen internen Datenschutzvorschriften von Avaya: Richtlinie für Auftragsverarbeiter beschriebenen Standards gelten für alle Gesellschaften der Unternehmensgruppe Avaya, wenn sie personenbezogene Daten für einen Verantwortlichen und gemäß seinen Anweisungen verarbeiten, z. B. für die Erbringung von Services für einen Geschäftskunden. Unten finden Sie eine Übersicht über die grundlegenden Datenschutzprinzipien und praktischen Verpflichtungen, die Avaya einhalten muss, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter verarbeitet. Sie sind in der oben genannten Richtlinie ausführlich beschrieben.
Prinzip 6 – Sicherheit und Vertraulichkeit
Prinzip 8 – Verantwortlichkeit
Verpflichtung 6 – Maßnahmen in Fällen, in denen die nationale Gesetzgebung die Einhaltung der verbindlichen internen Datenschutzvorschriften von Avaya: Richtlinie für Auftragsverarbeiter verhindert
Avaya behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Bitte prüfen Sie regelmäßig nach, ob Aktualisierungen vorgenommen wurden.
Wenn Sie Fragen zum Inhalt der Richtlinie, zu Ihren Rechten gemäß dieser Richtlinie oder zu anderen Datenschutzangelegenheiten haben, wenden Sie sich bitte an das Avaya Global Privacy Office.
Aktualisiert: März 2023
1 „Avaya“ schließt Avaya Inc. (350 Mt. Kemble Avenue, Morristown, NJ 07960, USA) und bestimmte verbundene Unternehmen („Gesellschaften der Unternehmensgruppe“) ein. Eine detaillierte Liste der verbundenen Unternehmen finden Sie in den Richtlinien für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in den verbindlichen internen Datenschutzvorschriften.
2 Der Begriff „Verarbeitung“ bezeichnet jeden Vorgang oder zusammengehörige Vorgänge mit personenbezogenen Daten, sei es manuell oder automatisiert. Dies schließt die Erhebung, Aufzeichnung, Organisierung, Strukturierung, Speicherung, Anpassung oder Änderung, das Abrufen, die Konsultation, Verwendung, Offenlegung durch Übertragung, die Verbreitung oder anderweitige Veröffentlichung, den Abgleich oder die Kombination sowie deren Zugangsbeschränkung, Löschung oder Zerstörung mit ein.
3 Der Begriff „personenbezogene Daten“ beschreibt alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen („betroffene Person“); eine identifizierbare natürliche Person kann direkt oder indirekt identifiziert werden, insbesondere durch ein Erkennungsmerkmal wie Name, Ausweisnummer, Standortdaten, eine Online-Kennung oder einen oder mehrere Faktoren, die sich auf die physische, physiologische, genetische, mentale, ökonomische, kulturelle oder soziale Identität der natürlichen Person beziehen.
4 Im Rahmen dieser Richtlinie bezeichnet Europa den EWR und die Schweiz.