Avaya Deutschland
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Sollten Sie Fragen oder Bedenken bezüglich des Datenschutzes von medizinischen Daten haben, kontaktieren Sie uns bitte unter medicalprivacy@avaya.com
Die Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) läutet eine neue Ära der Verarbeitung und des Schutzes personenbezogener Daten ein. Als Vorreiter im Bereich moderner Technologie- und Cloud-Lösungen, die die Sicherheit und den Datenschutz verbessern, setzt sich Avaya beständig dafür ein, Ihr Geschäft zu unterstützen und Ihnen bei der Einhaltung der DSGVO zu helfen.
Nach den Anforderungen der DSGVO muss jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch einen Auftragsverarbeiter auf Grundlage eines DSGVO-konformen Vertrags zwischen Auftragsverarbeiter und Verantwortlichem stattfinden. Die große Mehrheit der Services, die Avaya seinen Kunden und Channelpartnern bietet, wird als „Verarbeitung im Auftrag“ qualifiziert. Daher hat Avaya eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag erstellt, um die Konformität mit der DSGVO zu erleichtern. Die Vereinbarung erfüllt alle rechtlichen Anforderungen der DSGVO und wurde zum Vorteil unserer Kunden und Channelpartner entwickelt.
Die Vereinbarung stellt sicher, dass Avaya bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag von Kunden und Channelpartnern:
Soweit Sie Kunde von uns sind und nicht bereits eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO mit uns geschlossen haben, können Sie hier eine solche Vereinbarung schnell und unkompliziert mit uns abschließen. Über die nachfolgenden Links gelangen Sie über DocuSign, unserem Anbieter für elektronische Signaturen, direkt zu der von Avaya bereits unterzeichneten Vereinbarung, die Sie durch eine digitale Signatur abschließen können. Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, die Vereinbarung an einen zeichnungsberechtigten Kollegen weiterzuleiten. Sobald Sie die Vereinbarung gemäß den Anweisungen digital gegengezeichnet haben, erhalten Sie automatisch eine Kopie des rechtsgültigen Dokuments für Ihre Unterlagen an Ihre E-Mail Adresse. Bitte beachten Sie, dass je nach Ihrem Avaya Vertragspartner andere Prozesse zum Abschluss der Vereinbarung gelten. Bitte prüfen Sie daher, mit welcher Avaya Gesellschaft Sie den/die Verträge geschlossen haben. Diese Information finden Sie in Ihren Vertragsdokumenten.
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Im Rahmen der Ausfertigung der Vereinbarung über DocuSign werden Sie nach Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse gefragt. Dies dient ausschließlich dem Zweck, Sie als Vertreter der gegenzeichnenden Partei zu verifizieren. Neben Avaya, ist lediglich DocuSign, DocuSign Inc., 221 Main St., Suite 1000, San Francisco, CA 94105, und seine Unterauftragsverarbeiter Rezipient dieser personenbezogenen Daten (einschl. Informationen, die Ihren Anschluss identifizieren, wie Ihre IP-Adresse). Diese Daten werden für die Dauer der Gültigkeit der Vereinbarung und zur Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in unserer Website-Datenschutzerklärung und der Datenschutzrichtlinie von DocuSign.
Wenn Sie Fragen zu den obenstehenden Vorgaben des Nachtrags zur Datenverarbeitung haben, wenden Sie sich an das Avaya Global Privacy Officer unter GDPRnotice@avaya.com.