AVAYA Austria GmbH – Haftungsausschluss gemäß § 38 UGB

 
Mit Vertrag vom 18.12.2009 hat die AVAYA Austria GmbH wesentliche Vermögensanteile des Enterprise Solution Business von Nortel Networks (Austria) GmbH übernommen. In diesem Zusammenhang wird gemäß § 38 UGB bekannt gemacht, dass AVAYA Austria GmbH keinerlei Haftungen von Nortel Networks (Austria) GmbH oder im Zusammenhang mit dem Enterprise Solution Business vom oder vor dem 18.12.2009 übernimmt, außer bestimmten Haftungen von diesbezüglich bereits persönlich informierten Gläubigern. Neben einem vertraglichen Haftungsausschluss ergibt sich dies auch gemäß § 38 Abs 5 UGB aufgrund der über Nortel Networks (Austria) GmbH zu 38 SEU 1/09p eröffneten Insolvenz.